In den letzten Tagen wurden zur verschiedenen Themen rund um Familie und Schwangerschaft Informationen geteilt.
Was kann ich jedoch tun, wenn meine Ehe nicht mehr funktioniert, kann ich mich trennen ohne meinen Aufenthalt zu gefährden?
Wir informieren heute über den Aufenthaltsstatus nach einer Scheidung für nachgezogene ausländische Ehegatt*innen in Deutschland.
In diesem Fall kommt gemäß § 31 AufenthG das Eigenständige Aufenthaltsrecht der Ehegatten in Frage. Danach muss eine drei jährige eheliche Lebensgemeinschaft bestanden haben. Der Zeitpunkt der Trennung ist dabei sehr wichtig, denn dieser wird bei der Entscheidung für den Aufenthalt herangezogen und nicht der Zeitpunkt der Scheidung.
Von den drei Jahren werden abgesehen, wenn der/die deutsche Ehepartner/in während der ehelichen Lebensgemeinschaft verstirbt oder nach § 31 Abs. 2 AufenthG eine besondere Härte vorliegt wie beispielsweise bei physischer und/oder psychischer Misshandlung, genauso gegenüber in familiärer Lebensgemeinschaft lebenden Kinder.
En los últimos días hemos tratado temas ligados a la familia y al embarazo pero qué hacer si mi matrimonio no funciona, ¿puedo separarme sin poner en riesgo mi estadía? Hablaremos hoy del permiso de residencia independiente para cónyuges. Condiciones y beneficios.
Aufenthaltsstatus nach einer Scheidung für nachgezogene ausländische Ehegatt*innen in Deutschland.